Weiterbildung zur pflegerischen Hilfskraft (m/w/d)
Qualifikation für Pflegerische Hilfskräfte
Analog zu dem Vertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V bietet die BAK eine nebenberufliche Qualifizierungsmaßnahme für Pflegehilfskräfte an. Denn nach den neuen Vereinbarungen können auch Pflegekräfte, die nicht über eine Fachausbildung verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen behandlungspflegerische Tätigkeiten ausüben. Der von der BAK angebotene Lehrgang umfasst 160 Unterrichtsstunden und geht somit über die Notwendigkeiten noch hinaus. Die Unterrichtsmethodik entspricht den Methoden der Erwachsenenbildung. Ergänzend zum Vortrag des Dozenten sind Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallstudien und Rollenspiele vorgesehen. Teile des Präsenzunterrichtes können kursübergreifend angeboten werden. Die Teilnehmer/-innen erhalten zum Ende des Lehrgangs ein Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang bestätigt und die entsprechende Qualifikation für pflegerische Hilfskräfte nachweist.
Themen
+Das lernen Sie
I. Anatomie / Physiologie des Menschen
II. Krankheitslehre
III. Pflegerische Grundlagen
IV. Pflegedokumentation
V. Arzneimittellehre
VI. Rechtliche Grundlagen
Voraussetzungen
+Teilnehmen können…
…eine mindestens zweijährige hauptberufliche Berufspraxis (Teilzeit entsprechend länger), die nachgewiesen sein muss. …Das erfolgreiche Absolvieren einer geeigneten Schulung
Organisation
+Die Durchführung des Theorieunterrichtes erfolgt ausschließlich über Online-Unterricht. Die Unterrichtseinheiten werden ergänzt durch selbstgesteuerte Lernphasen (Heimstudium). Grundsätzlich können Teile des Theorieunterrichtes kursübergreifend angeboten werden.