Weiterbildung zur Pflegedienstleitung ambulant (gem. § 71 SGB XI (1) + § 132a SGB V) (m/w/d)
DER WEG VON DER FACHKRAFT ZUR FÜHRUNGSKRAFT…
… ist in den seltensten Fällen einfach und beginnt oft schon mit schwierigen Entscheidungsfragen: Kann ich das überhaupt? Traue ich mir das zu? Wie kann ich das schaffen?
Themen
+I. Berufliche Grundlagen
// Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen
// Berufspolitische Grundlagen
// Pflegewissenschaftliche Grundlagen
// Pflegeorganisatorische Grundlagen
// Pflegerische Qualitätssicherung
// Zeitmanagement
II. Führung und Leitung
// Mitarbeiterführung
// Rhetorik
// Psychologie der Führungskraft
// Supervision/Coaching
III. Managementgrundlagen
// Arbeitsrecht
// Betriebswirtschaftslehre
// Rechtsgrundlagen der Altenpflege
// Sozialrecht
// Grundlagen Verwaltung und Kooperation
// Personalwirtschaft
Ziel
+Ziel unserer praxisnahen Weiterbildung ist es, Ihnen ein Grundgerüst an Kenntnissen, Kompetenzen und Verhaltensweisen zu vermitteln, dass Sie befähigt die Position der Pflegedienstleitung einer stationären und ambulanten Senioren- und Pflegeeinrichtung (i.V.m. den persönlichen Anforderungen nach gem. § 71 SGB XI (1) + § 132a SGB V) zu übernehmen.
Voraussetzungen
+Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene 3. Jährige Ausbildung als
// Altenpfleger/-in oder
// Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
// Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
jeweils mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in Vollzeit (davon 1 Jahr in der ambulanten Pflege) in den letzten 8 Jahren.
Der Teilnehmer (m/w) ist für das Vorliegen der jeweiligen Seminarvoraussetzungen selbst verantwortlich!
Organisation
+Die Durchführung des Theorieunterrichtes kann mit Online-Unterricht oder Präsenz-Unterricht erfolgen. Die Unterrichtseinheiten werden ergänzt durch selbstgesteuerte Lernphasen (Heimstudium). Grundsätzlich können Teile des Theorieunterrichtes kursübergreifend angeboten werden.
// DAUER drei Semester – ca. 1,5 Jahre, berufsbegleitend in Teilzeit.
// UMFANG ca. 520 Theoriestunden
// UNTERRICHTSZEITEN zweimal wöchentlich jeweils von ca. 17.00 bis ca. 21.00 Uhr.
// WOCHENENDE freitags 16.00 bis 21.00 Uhr und samstags 9.00 bis ca. 17.00 Uhr; es gibt 2 geplante Wochenenden in dem Gesamtzeitraum.
// FERIEN sind abhängig vom jeweiligen Bundesland: Weihnachtsferien, Kar- und Osterwoche, die ersten vier Wochen der Sommerferien und die erste Woche der Herbstferien.
Leistungskriterien
+// Fehlzeitenanteil von max. 10% der Gesamtstunden
// Erstellung und Vortrag eines Referates
// Erstellung einer Projekt-/Abschlussarbeit
// Erfolgreiche Teilnahme an einem mündlichen
Abschlusskolloquium
Näheres regelt die jeweils aktuelle Prüfungsordnung.
Änderungen vorbehalten
Anrechnungsmöglichkeiten
+Diesen Abschluss können Sie bei der SRH Fernhochschule – The Mobile University – in Bezug auf einen Studiengang anrechnen lassen. Bei welchem Studiengang und in welchem Umfang Anrechnungsmöglichkeiten bestehen, können Sie dieser Aufstellung entnehmen: Anrechnungen_BAK_2021-05-27